21.03.2025 · Nachricht · Kaufrecht
OLG Stuttgart: Fahrzeug nach individuellen Spezifikationen bestellt – kein Ausschluss des Verbraucher-Widerrufsrechts
| Beim Kauf eines Fahrzeugs im Fernabsatz ist das Widerrufsrecht auch dann nicht ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug nach individuellen Spezifikationen (z. B. Modell, Motorisierung, Farbe, Felgen usw.) bestellt wurde. Auch die Zulassung des Fahrzeugs auf den Verbraucher führt nicht zum Ausschluss des Widerrufsrechts. Das hat das OLG Stuttgart entschieden. |
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