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  • · Fachbeitrag · Kaufrecht/Finanzierung

    Widerruf von Verbraucherdarlehen ‒ OLG Bremen erläutert die Folgen für die Praxis

    von Rechtsanwältin Stefanie Moser, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Bad Wörishofen

    | Das Recht zum Widerruf von Verbraucherdarlehen ist eines der wichtigsten und effektivsten Verbraucherrechte, um sich von Kreditverträgen wieder zu lösen. Angesichts der Menge finanzierter Fahrzeuge liegt darin ein massenhaftes latentes Risiko. Ein Urteil des OLG Bremen befasst sich mit vielen Aspekten. ASR verschafft Ihnen den Überblick. |

    Wirksamer Widerruf eines Darlehensvertrags?

    Im Fall vor dem OLG Bremen stritt ein Käufer mit Verbraucherstatus mit der vom Autohaus vermittelten finanzierenden Bank um die Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens. In der Widerrufsbelehrung hieß es: „Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem Sie alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten haben.“ Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer „die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr“ berechnet.

     

    Fünfzehn Monate nach Vertragsabschluss erklärte der Käufer schriftlich den Widerruf des Darlehensvertrags. Die Widerrufsbelehrung sei unwirksam, weil der Verzugszinssatz als Prozentsatz hätte angegeben werden müssen. Er stellte die Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen ein und verlangte die Rückzahlung der bis dahin von ihm erbrachten Zinsleistungen und Darlehensraten über 3.845,79 Euro. Die Bank teilte zwar nicht die Sicht des Käufers, erklärte aber für den Fall des wirksamen Widerrufs die Aufrechnung mit Wertersatzsansprüchen. Schließlich habe das Fahrzeug zwischenzeitlich einen erheblichen Wertverlust, sodass dem Autohaus ein Wertersatzanspruch zustehe.