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  • · Fachbeitrag · Kaufvertrag/Widerruf

    „Unentschlossener“ Kfz-Mechatroniker schließt Coachingvertrag ab: Besteht ein Widerrufsrecht?

    von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, Hamburg

    | Wer einen Online-Coaching-Vertrag zur Selbstständigkeit bucht, sich aber noch nicht zur Aufnahme einer eigenständigen Tätigkeit entschlossen hat, ist als Verbraucher anzusehen. Folglich besteht ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht. Das hat das LG Landshut im Fall eines arbeitslosen Kfz-Mechatronikers entschieden. |

     

    Coaching-Abieter verweigert Widerufsrecht

    Der arbeitslose Kfz-Mechatroniker schloss einen Coachingvertrag zum Thema „Digitaler Vertrieb - Einkommen auf Autopilot” ab; auf das Angebot war er durch Werbung auf YouTube und Instragram aufmerksam geworden. Der Vertrag enthielt eine Klausel, die den Verzicht auf das Widerrufsrecht bestätigte.

     

    Als erste Zahlung überwies der Kfz-Mechatroniker rund 2.000 Euro, widerrief den Vertrag dann aber und verlangte sein Geld zurück. Dies lehnte der Coaching-Anbieter ab. Dem Kfz-Meachtroniker stünde kein Widerrufsrecht zu, da er den Coachingvertrag zur Aufnahme seiner selbständigen Tätigkeit gebucht habe und damit Unternehmer und kein Verbraucher sei. Einem Unternehmer stünde aber ‒ im Gegensatz zum Verbraucher ‒ kein Widerrufsrecht zu.