· Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
Von der Überschwemmung betroffene Unfallfahrzeuge auf dem Autohausgelände
| Zurzeit ist das in manchen Landstrichen kein Einzelfall: Ein Fahrzeug steht zur Inspektion oder nach einem Unfallschaden in der Werkstatt. Mal hat die Reparatur begonnen, mal steht das Fahrzeug noch auf dem Gelände. Dann kommt die Überschwemmung, und das Fahrzeug ist zerstört. Was nun? ASR beleuchtet die Konsequenzen für die Praxis. |
Fahrzeug steht zur Inspektion in der Werkstatt
Steht das Fahrzeug zur Inspektion im Autohaus und wird es durch eine Überschwemmung zerstört, stellt sich die Frage, welche Versicherung für den Schaden aufkommt.
Die Betriebshaftpflichtversicherer der Werkstatt vermutlich nicht. Denn ein Verschulden am Hochwasserschaden wird der Werkstatt bei den aktuellen Hochwasserereignissen kaum anzulasten sein, es sei denn die Werkstatt hat zu spät oder gar nicht auf eine konkrete Hochwasser-/Unwetterwarnung reagiert. Ist eine Teilkaskoversicherung für den Überschwemmungsschaden vorhanden, wird diese in Anspruch zu nehmen sein.
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