Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Leasing

    Kein Anspruch für Autohaus auf Überführungs- und Zulassungskosten aus dem Leasingvertrag?

    | Autohäuser, die als Lieferant in einem Leasinggeschäft ein Fahrzeug an einen Leasingnehmer ausliefern, laufen Gefahr, auf den Überführungs- und Zulassungskosten sitzen zu bleiben. Nach Ansicht des LG Heilbronn braucht das Autohaus dafür eine eigene Vereinbarung mit dem Leasingnehmer. Aus einer Klausel über die Berechnung von Überführungs- und Zulassungskosten im Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasinggeber lasse sich der Anspruch nicht ableiten. Erfahren Sie, was Sie tun sollten. |

     

    Kundin zahlt Überführungskosten nicht

    Ein Fall, wie er in der Praxis täglich hundertfach vorkommt: Ein Autohaus hatte einer Kundin das Formular „Geschäftsfahrzeug-Leasing-Bestellung“ unterschreiben lassen. Es enthält in dem Feld „Vereinbarungen“ folgenden Hinweis: „Überführungs- und Zulassungskosten berechnet der ausliefernde Betrieb separat“. Damit, so seine Argumentation vor Gericht, habe die Kundin (Leasingnehmerin) das Angebot des Autohauses auf Abschluss des Leasingvertrags mit der X Leasing GmbH unter gesonderter Berechnung der Überführungs- und Zulassungskosten angenommen.

     

    Gerichte entscheiden unterschiedlich

    Als die Kundin die Überführungs- und Zulassungskosten nicht zahlte, klagte das Autohaus: Das AG Heilbronn hat die Kundin verurteilt, die Kosten in Höhe von 831,39 Euro plus Zinsen zu zahlen. Zur Begründung zieht es die Rechtskonstruktion des sogenannten Vertrags zugunsten Dritter heran. Begünstigter Dritter ist in seinen Augen das Autohaus.