· Fachbeitrag · Leasing
Leasinggeber kündigt vorzeitig: OLG Stuttgart nennt Details zu Kündigung und Schadenersatz
von Rechtsanwalt Dr. Paul Derabin, Laatzen
| Das OLG Stuttgart hat sich kürzlich mit den Folgen der vorzeitigen Beendigung eines Kfz-Leasingvertrags befasst ‒ und in seiner Entscheidung zwei bemerkenswerte Klarstellungen getätigt. ASR stellt Ihnen die beiden Kernaussagen vor, ordnet das Urteil für Sie juristisch ein und leitet daraus Handlungsempfehlungen für Ihre Autohaus-Praxis ab. |
Leasinggeberin klagt auf Kündigungsschaden
Im Fall vor dem OLG Stuttgart hatte eine gewerblich tätige Leasingnehmerin die Leasingraten für ihr Kfz nicht mehr gezahlt. Daraufhin kündigte die Leasinggeberin den Kfz-Leasingvertrag und klagte auf Ersatz des Kündigungsschadens. Ein solcher sei ihr nämlich durch die ausbleibenden Zahlungen der Leasingraten und durch die dadurch verursachten Zusatzkosten entstanden.
Den Großteil des geforderten Betrags sprach das LG Stuttgart der Leasinggeberin in erster Instanz auch zu. Weil die Leasingnehmerin die Kündigung des Kfz-Leasingvertrags und die Berechnungen des LG Stuttgart aber als ungerechtfertigt anzweifelte, ging sie in Berufung. Deshalb musste nun das OLG Stuttgart darüber entscheiden, ob die Kündigung des Leasingvertrags durch die Leasinggeberin wirksam ist, obwohl sie die Leasingnehmerin vor der Kündigung nicht angemahnt hatte, und ob ‒ und wenn ja in welcher Höhe ‒ die Leasinggeberin Wertersatz von der Leasingnehmerin fordern kann.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig