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  • 21.06.2018 · Nachricht · NW-Handel

    Anspruch auf Neulieferung auch bei reinen Optikmängeln

    | Bei Nachlackierungsarbeiten an neuen Pkw stehen die Gerichte zwar meist auf Seiten der Käufer. Doch die Trauben für eine Neulieferung (= Ersatzlieferung) hängen hoch. Nicht so in einem Rechtsstreit zwischen einem Verbraucher-Käufer und einem Audi-Händler, den das LG Düsseldorf rechtskräftig zugunsten des Käufers entschieden hat. |