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  • 26.04.2016 · Fachbeitrag · NW-Handel

    Anzeigeobliegenheit bei Nachbesserungsversuch in Drittbetrieb

    | NW-Käufer dürfen bekanntlich zur Beseitigung von Mängeln auch autorisierte Drittbetriebe aufsuchen. Dann müssen sie aber die Verkaufsfirma unverzüglich unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Der Verstoß einer NW-Käuferin gegen diese Obliegenheit rettete ein Autohaus vor dem LG Darmstadt vor der Rückabwicklung des Kaufvertrags. |