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  • 22.03.2013 · Fachbeitrag · NW-Handel

    Bei der Nachbesserung sind Sie als Kfz-Händler „Chef im Ring“

    | Bei der Nacherfüllung durch Nachbesserung sind Sie als Verkäufer der „Chef im Ring“. Der Käufer muss abwarten, bis die Arbeiten fertig sind. Ein vorheriger Rücktritt vom Kaufvertrag ist unwirksam, urteilte das OLG Celle und schob eine weitere gute Botschaft hinterher: Werden bei der Nachbesserung anstelle von Neuteilen technisch gleichwertige Original-Austauschteile verwendet, gibt das dem Käufer keinen Grund zur Beanstandung. |