22.01.2016 · Fachbeitrag · NW-Handel
Bestellung und Kaufvertrag sind zwei Paar Schuh‘
| In der Regel ist es der Kfz-Händler, der ein Geschäft unter Dach und Fach gebracht sehen will. Mitunter ist es umgekehrt: Der Kunde pocht auf einen Vertragsabschluss, während der Händler eine vertragliche Bindung ablehnt. So in einem Fall, über den jetzt das LG Berlin entschieden hat – zugunsten des Händlers. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig