22.01.2021 · Nachricht · NW-Handel
Kein Rücktritt bei Bagatellen
| Dass ein Kunde aus überzogenen Vorstellungen keine Rechte ableiten kann, sollte selbstverständlich sein. Insbesondere kann er nicht aufgrund von Bagatellen zurücktreten. Dennoch musste sich das LG Köln mit genau solch einem Fall befassen. |
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