25.04.2013 · Fachbeitrag · NW-Handel
„Klapperndes Geräusch“ reicht für Rücktritt vom Kauf
| Das OLG Frankfurt hat ein „klapperndes Geräusch“ für einen Rücktritt ausreichen lassen. Das sorgt für neue Verwirrung im Ringen um eine klare Linie, wann ein Sachmangel erheblich ist. |
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