· Fachbeitrag · NW-Handel
Rechtsprechungsreport - Die wichtigsten Urteile des Jahres 2014 zum NW-Handel auf einen Blick
| Die besten Aussichten bei der Wahl zur „Entscheidung des Jahres 2014“ dürfte das Fünf-Prozent-Urteil haben, mit dem der BGH die „Bagatellgrenze“ für die Erheblichkeit eines Sachmangels und damit letztlich für den Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag gezogen hat. Erfahren Sie nachfolgend, was sich im Jahr 2014 sonst noch auf dem NW-Sektor vor Gericht getan hat. |
Käuferfreundliche Entscheidungen
In den folgenden Fällen haben die Gerichte einen Sachmangel und damit einen Gewährleistungsfall bejaht:
- Elektronik: Die Sensoren der Einparkhilfe waren in falscher Höhe und mit falschem Abstand zueinander eingebaut, sodass es zu Fehlwarnungen kam. Obwohl die Kosten der Mängelbeseitigung bei „nur“ 1.958 Euro (6,5 Prozent des Kaufpreises) lagen, war für den BGH die Bagatellgrenze überschritten und der Rücktritt nicht wegen Geringfügigkeit ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 28.5.2014, Az. VIII ZR 94/13; Abruf-Nr. 141740; siehe dazu ASR 11/2014, Seite 8).
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