· Fachbeitrag · Sachmangel
Der „Verbrauch“ der Elektrofahrzeuge: Das neue Brot der vormaligen Dieselskandal-Kanzleien
| Für die „Dieselskandal“-Anwaltskanzleien hat es sich ausgedieselt. Das neu entdeckte Futter ist offenbar der Stromverbrauch der Elektrofahrzeuge (BEV) im Realbetrieb in Relation zum ‒ zugegeben absurden ‒ Normverbrauch. Die Kanzleien bewerben ihre Dienste zu dem Thema so offensiv wie einst bei den manipulierten Dieselfahrzeugen. Das sind für Anwälte auch lukrative Streitwerte, denn in den meisten Fällen wird der Rücktritt vom Kaufvertrag angestrebt. Da rollt nun die nächste Welle auf den Handel zu. Was muss man dazu wissen? ASR klärt Sie auf. |
Der Realverbrauch ist nicht das Maß der Dinge
Mindestens eine der Kanzleien, die sich derzeit auf das Thema stürzen, versucht durchzusetzen, es sei ein erheblicher Mangel, wenn der Realverbrauch den Normverbrauch um mehr als zehn Prozent überschreite. Auf den schriftsätzlichen Einwand, dass es kaufrechtlich nicht um den Realverbrauch gehe, denn das sei bei Verbrennerfahrzeugen ja auch nicht so, kontert man dort wörtlich: „Tatsache ist, dass die Angaben zum Verbrauch auch bei Verbrennermotoren nicht ohne Weiteres im Realbetrieb eingehalten werden. Jedoch hat die Rechtsprechung anerkannt, dass ein Mehrverbrauch von zehn Prozent einen erheblichen Mangel darstellt. Nichts anderes gilt für die Elektrofahrzeuge.“
Wichtig | Das einzig Richtige daran ist: Es gibt keinen Grund, die BEV rechtlich anders zu behandeln als die Verbrennerfahrzeuge. Es wird also so werden, dass die Gerichte die Rechtsprechung zum Verbrauch von Verbrennerfahrzeugen auch auf die BEV anwenden.
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