05.01.2024 · Nachricht · Sachschaden
Kunde beschädigt Werkstatt-Tor: Versicherer darf „Neu-für-Alt“-Abzug nicht ausnahmslos vornehmen
| Beschädigt ein Kunde durch einen Fahrfehler das Sektionaltor und das mit ihm verbundene Teil der Alarmanlage einer Kfz-Werkstatt irreparabel, kann das Tor nicht durch ein Gebrauchttor ersetzt werden, weil es dafür keinen Markt gibt. Versicherer ersetzen hier gerne nur den Zeitwert. Doch ein „Neu-für-Alt“-Abzug ist dem Geschädigten nicht ausnahmslos zuzumuten. Das zeigt ein Urteil des LG Cottbus. |
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