28.09.2022 · Nachricht · Schadenersatz
CI-Bestandteil beschädigt: „Neu für alt“-Abzug unzumutbar
| Wird ein für die Corporate-Identity (CI) Ihres Autohauses maßgeblicher Bestandteil (z.B. Schild, Rolltor, Zaunelement) beschädigt, muss der Versicherer die Kosten in Höhe des vollständigen Wiederbeschaffungswerts ersetzten. Ein „neu für alt“-Abzug ist nicht zulässig. Das hat das AG Wetzlar zugunsten eines geschädigten Unternehmers entschieden. |
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