· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Pannenhilfe an Nutzfahrzeugen von Unternehmern aus Drittland
| Die OFD Niedersachsen hat mit einem bundesweit gültigen Erlass einen vereinfachten Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers bei der Pannenhilfe an Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen zugelassen, wenn der Unternehmer aus einem Drittland kommt. |
In Fällen der Pannenhilfe an einen Unternehmer aus einem Drittland müssen Sie nachweisen dass der Leistungsempfänger Unternehmer ist, der die Leistung für den unternehmerischen Bereich bezieht. Um den Nachweis zu vereinfachen, gilt nunmehr: Die Unternehmereigenschaft und die unternehmerische Verwendung kann durch eine Kopie der vom Leistungsempfänger mitgeführten Fahrzeugpapiere nachgewiesen werden. Die Vereinfachung gilt jedoch nur für die Pannenhilfe an Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, und nicht für „Sprinter“ (OFD Niedersachsen, Erlass vom 19.1.2012, Az. S 7117-59-St 173; Abruf-Nr. 123530).
PRAXISHINWEIS | Da Sie in der Regel keinen Kopierer oder Scanner mit sich führen werden, empfehlen wir Ihnen: Fotografieren Sie die Fahrzeugpapiere vor Ort, drucken Sie das Foto aus und nehmen es zu Ihren Unterlagen. |