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  • 21.01.2014 · Fachbeitrag · Werkstattrecht

    Ansprüche der Werkstatt bei unberechtigter Mängelrüge

    | Rügt der Kunde nach einer Reparatur einen Schaden, von dem sich später herausstellt, dass er nicht auf das Konto der Werkstatt geht, ist Streit programmiert. Die Werkstatt beansprucht Abschlepp- und Reparaturkosten und behält das Fahrzeug bis zur Bezahlung zurück. Der Kunde kontert mit einem Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, was auf Seiten der Werkstatt wiederum die Forderung von Standgebühren provoziert. Lesen Sie, wie das LG Saarbrücken die Streitpunkte entschieden hat. |