Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Werkstattrecht

    Zugang zu Fahrzeugdaten: OBD-Schnittstelle muss allen Werkstätten unbeschränkt zur Verfügung stehen

    | Egal ob Reparatur oder Wartung ‒ fast jede Tätigkeit einer Kfz-Werkstatt erfordert, dass der Mechaniker Zugang zum Datenstrom des Fahrzeugs erlangt. Doch den erschweren Hersteller unabhängigen Werkstätten immer häufiger. Deswegen fordern sie seit langem uneingeschränkten Zugang zu allen im Fahrzeug vorhandenen und generierten Daten. Eine von ATU und Carglass gegen Fiat Chrysler angestrengte und jüngst entschiedene Musterklage vor dem EuGH sorgt jetzt für Klarheit auf dem freien Reparaturmarkt. |

     

    Der Gerichtshof hat herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zu den On-Board-Diagnose-Systemen von Fahrzeugen als rechtswidrig eingestuft ‒ und damit zugunsten der unabhängigen Werkstätten entschieden. In seinem Urteil stellte der EuGH klar, dass unabhängige Wirtschaftsakteure uneingeschränkten Zugang zu den benötigten Informationen für ihre Aufgaben im Bereich der Fahrzeugreparatur und -wartung haben müssen. Zusätzliche Schutzmaßnahmen würden die Wettbewerbsfähigkeit der unabhängigen Werkstätten beeinträchtigen und damit gegen die EU-Typgenehmigungsverordnung für Fahrzeuge von 2018 verstoßen. Die Verordnung sehe insbesondere als Bedingung für den Datenzugriff keine vorherige Anmeldung oder die Verbindung des Diagnosegeräts über das Internet mit einem vom Hersteller spezifizierten Server vor (EuGH, Urteil vom 05.10.2023, Rs. C-296/22, Abruf-Nr. 237736).

     

    ZDK-Hauptgeschäftsführer Kurt-Christian Scheel bewertet das EuGH-Urteil für die gesamte Kfz-Branche als positiv, weil