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  • 28.08.2023 · Nachricht · Wettbewerbsrecht

    Mobile.de: Überführungskosten unbedingt in Endpreis einrechnen!

    | Bieten Sie Fahrzeuge auf einer Online-Plattform an, müssen Sie auch die Überführungskosten mit in den Endpreis einrechnen. Das hat das LG Rottweil im Fall eines Autohauses entschieden, das Fahrzeuge auf mobile.de angeboten hat, die Kosten für die sog. Haustürzustellung in Höhe von 990 Euro aber gesondert neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug ausgewiesen hatte. |