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  • · Nachricht · Wettbewerbsrecht

    Online-Werbung für umfassenden Schadenservice irreführend

    | Die Werbung mit einem umfassenden Schadenservice ist verbreitet ‒ aber auch irreführend und somit nicht erlaubt. Das hat das LG Köln entschieden. Das Urteil ist in erster Linie für Sachverständige von Bedeutung. Aber auch Kfz-Werkstätten sollten es kennen, um nicht in die gleiche Falle zu tappen wie der Sachverständige für Fahrzeuge vor dem LG Köln. |

     

    Der Sachverständige warb online mit unterschiedlichen Aussagen:

    • „Wir kümmern uns um den Schadenersatz ... Alles aus einer Hand.“