· Nachricht · Wettbewerbsrecht
Online-Werbung für umfassenden Schadenservice irreführend
| Die Werbung mit einem umfassenden Schadenservice ist verbreitet ‒ aber auch irreführend und somit nicht erlaubt. Das hat das LG Köln entschieden. Das Urteil ist in erster Linie für Sachverständige von Bedeutung. Aber auch Kfz-Werkstätten sollten es kennen, um nicht in die gleiche Falle zu tappen wie der Sachverständige für Fahrzeuge vor dem LG Köln. |
Der Sachverständige warb online mit unterschiedlichen Aussagen:
- „Wir kümmern uns um den Schadenersatz ... Alles aus einer Hand.“
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