17.05.2021 · Nachricht · Wiederbeschaffungswert
Streit um Wiederbeschaffungswert sowie Alt- und Vorschäden
| Ist ein Unfallschaden der Anlass für einen Ersatzkauf, entsteht gerade große Unruhe an der Schadenfront: Der Marktführer in der Kfz-Versicherung attackiert aktuell und offenbar mit großem Durchhaltewillen die Wiederbeschaffungswerte. Er weiß aus der HIS-Datenbank von einem früheren Schaden und wendet nun ein: Wenn nicht bis in das letzte Detail geklärt ist, wie der Schaden damals beseitigt wurde, sei der Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall nicht feststellbar. Damit könne auch kein Wiederbeschaffungswert ermittelt werden, eine Schadenregulierung könne nicht erfolgen. |
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