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  • · Fachbeitrag · Abschreibung

    Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter: Neuregelung ab 01.01.2018 jetzt schon einplanen

    | Ab 01.01.2018 gelten bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) neue Regeln. Was gilt künftig? Wer profitiert? Anschaffungen bis 2018 zurückstellen oder aus steuerlichen Gründen noch 2017 tätigen? ASR beantwortet alle Fragen. |

    Neuregelungen befinden sich in zwei Gesetzen

    Wichtig für Sie ist zunächst einmal die Information, dass sich die Neuregelungen zu GWG in zwei Gesetzen befinden, im „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungenr“ (Abruf-Nr. 195978) und im „Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz“ (Abruf-Nr. 195267).

    Änderung 1: Höhere Wertgrenze für GWG

    Wichtig ist vor allem das „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken ...“. Darin wird die Grenze für GWG nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG von derzeit netto 410 Euro auf netto 800 Euro angehoben. Diese höhere GWG-Grenze gilt für GWG, die nach dem 31.12.2017 angeschafft, hergestellt oder ins Betriebsvermögen eingelegt werden (§ 52 Abs. 12 S. 3 EStG).