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  • · Nachricht · Abschreibung

    Geringwertige Wirtschaftsgüter: Schwelle soll auf 800 Euro steigen

    | Ab 2018 sollen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800 Euro sofort abgeschrieben werden können. Bislang sind es 410 Euro. Die sogenannte Poolabschreibung soll beibehalten werden. Die Wertgrenze, ab der die Bildung eines Sammelposten ermöglicht wird, soll von 150 Euro auf 250 Euro steigen. Der Bundesrat muss diesem Gesetzesbeschluss der Bundesregierung aber noch zustimmen. |

    Quelle: ID 44712349