· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Aufladen von Dienstwagen an privater Steckdose ‒ wie lassen sich die Stromkosten erstatten?
von StB Diplom-Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Rund um die Elektromobilität gibt es viele lohnsteuerliche Fragen. Eine betrifft die Frage eines Autohauses zur Erstattung der Stromkosten, wenn der Dienstwagen an der privaten Steckdose aufgeladen wird. |
Frage: Wie ist es, wenn ein Mitarbeiter seinen Dienstwagen, der nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert wird, an der privaten Steckdose auflädt. Können wir dann die Stromkosten erstatten?
Antwort: Die Thematik der privaten Aufladung von Dienstwagen (Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen) hat das BMF mit Schreiben vom 29.09.2020 (Az. IV C 5 ‒ S 2334/19/10009 :004, Abruf-Nr. 218087 ) geregelt.
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