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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Gesundheitsfreibetrag von 500 Euro im Jahr kann jetzt einfacher gewährt werden

    | (Vorsorge-)Leistungen, die Sie als Arbeitgeber bezahlen, damit Ihre Belegschaft gesund bleibt, sind bis zu 500 Euro im Kalenderjahr pro Mitarbeiter steuerfrei. Bislang verlangt die Finanzverwaltung dafür einen Nachweis, dass die Maßnahmen von einem besonders qualifizierten Anbieter erbracht werden. Das FG Bremen hat diese Praxis jetzt gelockert. |

     

    Die gesetzlichen Anforderungen

    Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 34 EStG setzt voraus, dass Sie

    • zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn