· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Impfprämien und Impf-Benefits ‒ was gilt für die Lohnabrechnung?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Die Corona-Pandemie lässt uns nicht los. Um den Arbeitsprozess trotzdem „Normalniveau“ anzunähern, wäre es gut, wenn sich möglichst alle Beschäftigten impfen lassen. Das ist aber nicht in jedem Autohaus der Fall. Was können Sie tun, um die Impfquote Ihrer Belegschaft gen hundert Prozent zu bringen? Sie können Geld- und Sachprämien oder andere Vorteile ausloben. In andern Branchen ist das durchaus schon üblich. ASR klärt, wie solche Sonderleistungen in der Lohnabrechnung zu behandeln sind. |
Interesse der Arbeitgeber an Impfung der Mitarbeiter hoch
Als Arbeitgeber haben Sie naturgemäß ein hohes Interesse daran, dass sich Ihre Mitarbeiter impfen lassen. Einerseits wird dadurch der Mitarbeiter selbst geschützt, andererseits wirkt sich der Impfschutz auch auf die anderen Mitarbeiter positiv aus. Größere Arbeitsausfälle im Autohaus infolge einer Corona-Infektion lassen sich abwenden und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Schäden verringern.
Die Praxis zeigt jedoch, dass sich nicht alle Mitarbeiter freiwillig impfen lassen möchten. Da es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, können Sie die Mitarbeiter auch nicht zur Impfung verpflichten. Sie können aber Anreize schaffen und geimpften Mitarbeitern besondere Vorteile wie
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