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Inflationsausgleichsprämie: Rechtzeitig im Jahr 2024 ausbezahlen
| Als Arbeitgeber dürfen Sie ihren Mitarbeitern noch bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie gewähren, die unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Höhe von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Doch aufgepasst! Gerade im Hinblick auf eine Auszahlung noch kurz vor dem Jahresende ist zu beachten, dass dem Mitarbeiter die Inflationsausgleichsprämie spätestens am 31.12.2024 zugeflossen sein muss; sonst ist sie steuer- und beitragspflichtig. |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Die neue Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro sind steuer- und beitragsfrei möglich“→ Abruf-Nr. 48689138
- Beitrag „Die Inflationsausgleichsprämie: Warum nicht investiv statt konsumtiv im Autohaus nutzen?“, ASR 12/2022, Seite 17 → Abruf-Nr. 48661503
Quelle: Ausgabe 10 / 2024 | Seite 2 | ID 50170588