· Fachbeitrag · Ausfuhrlieferung
Reparaturleistungen am Kfz eines Schweizer Kunden: Mit oder ohne Umsatzsteuer?
| Bei Lieferungen in ein Drittland kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten mit der Umsatzsteuer. ASR hat dazu die Frage eines Lesers erreicht. |
Frage: Unsere Werkstatt hat bei einem Kunden aus der Schweiz den Motor eines Kfz ausgetauscht. 4.400 Euro kosten der Austauschmotor und weitere Teile, 1.100 Euro entfallen auf die Reparaturleistungen. Die Umsatzsteuer haben wir in der Rechnung offen ausgewiesen. Kann die Rechnung korrigiert und steuerfrei abgerechnet werden, wenn der Kunde den Ausfuhrnachweis erbringt? Zudem haben wir Altteilsteuer ausgewiesen. Müssen wir diese korrigieren?
Antwort: In Ihrem Fall handelt es sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung, bei der in keiner Form Umsatzsteuer anfällt, auch keine Altteilsteuer.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig