· Fachbeitrag · Ausfuhrlieferung
Zeitlich verzögerte Warenbewegung in das Drittland ist unschädlich!
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Die Lieferung an einen Unternehmerkunden in einem Drittland ist auch dann umsatzsteuerfrei, wenn der Transport unterbrochen ist. Trotzdem sollten Sie einen Aufschlag in Höhe der Umsatzsteuer vereinbaren. |
Frage: „Wir haben einen Unternehmerkunden aus der Schweiz, der Fahrzeuge (NW und GW) von uns bezieht. Aktuell habe ich den Fall, dass der Kunde ein regelbesteuertes Fahrzeug (NW-Tageszulassung) kauft und für ca. drei bis vier Monate in Deutschland „zwischenlagern“ will, bis das Fahrzeug sechs Monate alt ist. Können wir die Lieferung trotzdem umsatzsteuerfrei ausführen, auch wenn die Ausfuhrnachweise erst in fünf Monaten vorliegen?“
Antwort: Trotz der Transportunterbrechung führt der Verkauf zu einer umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG). Sie können ‒ nein: Sie müssen damit umsatzsteuerfrei abrechnen. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie aber einen Aufschlag in Höhe der Umsatzsteuer vereinbaren.
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