· Fachbeitrag · Ausfuhrlieferungen
Verkauf eines Leasingfahrzeugs ins Drittland: So bleibt der Verkauf umsatzsteuerfrei
| Ihr Autohaus verkauft immer wieder auch Fahrzeuge in Drittländer, sprich Länder außerhalb Deutschlands und der EU. Hier sehen Sie sich regelmäßig mit der Kundenforderung konfrontiert, den Verkauf umsatzsteuerfrei abzuwickeln. Insbesondere beim Verkauf von Leasingfahrzeugen im Rahmen eines Umzugs des Kunden in Drittländer treten Unsicherheiten auf, wie eine Anfrage an die Redaktion belegt. ASR nimmt das zum Anlass, zu informieren, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich absichern. |
Der umsatzsteuerliche Hintergrund zum Drittlandsverkauf
Die gute Nachricht vorweg: Beim Verkauf eines Fahrzeugs in ein Drittland ist es unerheblich, ob der Kunde ein Unternehmer oder eine Privatperson ist. Voraussetzung ist lediglich, dass das Fahrzeug die EU tatsächlich verlässt. Dann entfällt auch in jedem Fall die Umsatzsteuer.
Ausfuhr und Einfuhr: Getrennte Betrachtung erforderlich
Die Ausfuhr aus Deutschland und die Einfuhr in das Drittland erfordern eine getrennte Betrachtung; sie müssen als zwei nebeneinander stehende Vorgänge betrachtet werden:
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