07.10.2015 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Aufwendungen für die Mitgliedschaft in Business-Clubs
| Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Business-Club, der seinen Mitgliedern neben der Möglichkeit zur geschäftlichen Kontaktanbahnung und -pflege ein umfangreiches Programm mit Freizeitcharakter bietet, können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Da die berufliche und private Veranlassung der Mitgliedschaft untrennbar miteinander verwoben sind, ist eine Aufteilung der Aufwendungen regelmäßig unmöglich, entschied das FG Hamburg (Beschluss vom 23.6.2015, Az. 2 V 74/15, Abruf-Nr. 145518 , rechtskräftig). |
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