01.12.2015 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Firmenjubiläum: Betriebs- oder Werbeveranstaltung?
| Unter welchen Umständen können die Kosten für eine Feier aus Anlass eines Firmenjubiläums auch unter Werbeaufwand verbucht werden, sodass bei den Mitarbeitern kein Arbeitslohn vorliegt? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. |
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