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  • · Nachricht · Betriebsausgaben

    Keine Wertminderung bei VW-Diesel-Fahrzeugen aufgrund der erhöhten Abgaswerte

    | Die vermeintliche Wertminderung eines VW-Diesel-Fahrzeugs aufgrund der erhöhten Abgaswerte kann nach Aussage der Bundesregierung nicht im Rahmen einer Einkunftsart als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden. |

     

    Die Bundesregierung antwortete auf eine Kleine Anfrage (18/6923) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Für Steuerpflichtige seien abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten vermindert um die Absetzungen für Abnutzungen anzusetzen. Sei der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, so könne dieser angesetzt werden. Da der VW-Konzern jedoch angekündigt habe, dass alle von dem Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nachgebessert würden und der Mangel damit behoben werde, handele es sich, wenn überhaupt objektiv eine Wertminderung dargestellt werden könne, nur um einen vorübergehenden Sachverhalt. Aus dem selben Grund komme auch eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht in Betracht (Quelle: „Heute im Bundestag“, Pressemitteilung vom 28.12.2015).

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Rückstellungen und Abschreibungen in Kfz-Betrieben als Folge des VW-Abgasskandals“, ASR 2/2016, Seite 6
    • Beitrag „Das VW-Abgasproblem im Autokaufrecht - ein erster Überblick (Stand 12.10.2015)“, ASR 11/2015, Seite 3
    Quelle: ID 43844799