· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
So können Sie Werbegeschenke an Kunden und Geschäftspartner steuerlich abziehen
von Daniel Ziska, Steuerberater, GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft, Berlin / Bern
| Vom Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Eiskratzer, Parkscheibe, Kalender mit Firmenlogo bis hin zu einer Flasche Champagner - Werbegeschenke an Kunden und Geschäftspartner dienen in vielen Kfz-Betrieben der Kundenbindung und Neukundengewinnung. Damit Sie die Kosten steuerlich abziehen können, müssen Sie einiges beachten. |
Geschenke im Fokus der Betriebsprüfung
Die Geschenke an Ihre Kunden und Geschäftspartner sind ein beliebtes Feld für Betriebsprüfer. Denn bereits aus formalen Gründen kann der Betriebsausgabenabzug gestrichen werden.
Geschenke an Kunden und Geschäftspartner
Sie dürfen Geschenke an Kunden und Geschäftspartner nur als Betriebsausgabe abziehen, wenn der Wert pro Empfänger und Jahr nicht mehr als 35 Euro brutto einschließlich Umsatzsteuer beträgt (35-Euro-Freigrenze). Zum Wert zählen auch die Kosten für einen Werbeaufdruck sowie die nicht abzugsfähige Vorsteuer. Verpackungs- und Versandkosten erhöhen den Wert nicht.
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