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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Wohltätigkeitsveranstaltungen im Autohaus steuerlich vorteilhaft gestalten

    von WP/StB Dr. Johannes A. Huber und StBin Dr. Simone Jäck, ATG Allgäuer Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kempten

    | Nicht nur gemeinnützige Einrichtungen organisieren Wohltätigkeitsveranstaltungen, auch Autohäuser tun dies. Das Autohaus lädt zu einer Veranstaltung, verlangt kein Entgelt, bittet aber um freiwillige Spenden zugunsten einer gemeinnützigen Organisation. Die Aufwendungen dafür wurden bisher häufig als Betriebsausgaben verbucht. Das ist dem Fiskus ein Dorn im Auge, zumal er den BFH auf seiner Seite weiß. Erfahren Sie, welche Gestaltungen Ihnen den Betriebsausgabenabzug retten. |

    Betriebsausgabenabzug beim Autohaus?

    Aufwendungen für Wohltätigkeitsveranstaltungen wurden bisher häufig als Betriebsausgaben verbucht. Schließlich ist mit einer solchen Veranstaltung ein Werbeeffekt verbunden, und es werden in aller Regel (auch) Geschäftspartner eingeladen. Diesem Vorgehen hat der BFH nun eine Absage erteilt.

     

    Für ein Golfturnier entschied der BFH, dass die Aufwendungen für dessen Ausrichtung Repräsentationsaufwand darstellen. Sie dürfen daher nicht gewinnmindernd angesetzt werden. Die Richter setzen das Golfturnier mit Jagdveranstaltungen oder Yachtausflügen gleich. Der wohltätige Gedanke und die Werbewirkung ändern daran nichts (BFH, Urteil vom 16.12.2015, Az. IV R 24/13, Abruf-Nr. 183977).