· Fachbeitrag · Betriebsgebäude/Familienverträge
Gestaltungsmodell für Unternehmer: So können Sie Gebäudekosten mehrfach abschreiben
| Sie planen den Bau eines Betriebsgebäudes? Soll der Betrieb dann irgendwann auf Ihre Kinder übergehen, sollten Sie das Gebäude auf einem Grundstück bauen, das sich ganz oder teilweise auch im Eigentum Ihres Ehegatten befindet. Dann können nämlich die Kosten des Gebäudeanteils, der auf Ihren Ehegatten entfällt, tatsächlich mehrfach abgeschrieben werden. Das BMF hat ein vom BFH anerkanntes Gestaltungsmodell genehmigt. ASR stellt es Ihnen vor. |
Wichtig | Ein Hinweis vorab: Die Grundsätze zur Umsetzung des Gestaltungsmodells gelten bis auf eine kleine Ausnahme (siehe letzter Absatz) sowohl für bilanzierende Unternehmen als auch für Unternehmer, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln (BMF, Schreiben vom 16.12.2016, Az. IV C 6 - S 2134/15/10003, Rn. 9, Abruf-Nr. 191226).
Schritt 1: So funktioniert das Gestaltungsmodell zu Beginn
Sind Sie und Ihr Ehegatte jeweils zu 50 Prozent Eigentümer eines Privatgrundstücks und Sie bebauen das Grundstück mit einem Betriebsgebäude (über Ihr Unternehmen gezahlte Bebauungskosten 800.000 Euro), gilt steuerlich Folgendes:
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