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  • · Nachricht · Betriebsprüfung

    Betriebsvergleich: Richtsätze für 2017 veröffentlicht

    | Das BMF hat die Richtsätze für das Jahr 2017 bekanntgegeben. Diese sind auf Basis der Betriebsergebnisse geprüfter Betriebe der jeweiligen Branche ermittelt worden. Betriebsprüfer ziehen die Richtsätze als Vergleichsmaßstab bei der Betriebsprüfung heran. Weichen die Zahlen in Ihrem Autohaus oder Kfz-Betrieb von den Richtsätzen deutlich nach unten ab, wird der Betriebsprüfer nachhaken. |

     

    PRAXISTIPP | Halten Sie die Gründe für das Abweichen von den Richtsätzen schriftlich fest. In Betracht kommen zum Beispiel der Preisdruck speziell bei Ihrer Marke, eine große Konkurrenz oder ein zu großer Lagerbestand aufgrund der Vorgaben der Hersteller bzw. Importeure.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die „Richtsatzsammlung 2017 (Auszug für Kfz-Betriebe)“ finden Sie auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 45456934
    Quelle: Ausgabe 10 / 2018 | Seite 1 | ID 45456896