· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
CI-Umbau eines Autohauses an Hersteller-Marke: Erhaltungsaufwand oder Abschreibung?
| Rund um das Thema CI-Umbau gibt es immer wieder Streit im Rahmen der Betriebsprüfung. Hierzu hat ASR eine Frage eines Lesers erreicht. |
Frage: Unser Autohaus hat seine Corporate Identity (CI) an die Hersteller-Marke angepasst. Sämtliche Kosten für Fliesen, Boden und Möbel haben wir als Erhaltungsaufwand behandelt. Nun möchte ein Betriebsprüfer die Aufwendungen aktivieren und mindestens auf die Dauer der Vertragsverlängerung, die mit dem CI-Umbau einhergeht, abschreiben. Was ist richtig?
Antwort: Sie können Fliesen und Boden als Erhaltungsaufwand behandeln. Anders verhält es sich bei den Möbeln. Sie sind Anschaffungskosten.
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