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  • 28.10.2014 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Due-Diligence-Bericht ist für das Finanzamt tabu

    | Ein Betriebsprüfer kann von einem Unternehmen nicht verlangen, dass dieses ihm einen Due-Diligence-Bericht in voll lesbarer Form aushändigt, um zu prüfen, ob der Gesellschafter einer GmbH für den Kauf weiterer GmbH-Anteile einen angemessenen Kaufpreis bezahlt hat. Das hat das FG Münster klargestellt. Ein Due-Diligence-Bericht sei keine Urkunde im Sinne von § 200 Abgabenordnung, die dem Finanzamt vorgelegt werden müsse. |