· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Verzögerungsgeld auch bei verspätet vorgelegten Unterlagen
| Verzögerungsgeld droht nicht nur bei Betriebs-, sondern auch bei Lohnsteuerprüfungen, wenn die geforderten Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden. Ärgerlich: Selbst wenn die Unterlagen dem Prüfer letztlich ausgehändigt werden, bleibt es bei dem Verzögerungsgeld von mindestens 2.500 Euro (BMF, Fragen- und Antwortenkatalog zum Verzögerungsgeld vom 28.9.2011; Abruf-Nr. 120999 ). |
Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 3 | ID 33658670