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  • · Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung

    Finanzverwaltung muss die 110-Euro-Freigrenze „alsbald“ anpassen

    | Die Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung in Ihrem Autohaus führen bei Ihren Mitarbeitern zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn sie die 110-Euro-Freigrenze überschreiten. Der BFH hält diese Freigrenze zumindest für das Jahr 2007 noch für angemessen. Er hat jedoch der Finanzverwaltung den Auftrag erteilt, die Freigrenze „alsbald“ anzupassen. |

     

    110-Euro-Freigrenze im Jahr 2007 rechtens

    Im BFH-Fall hatten sich die Aufwendungen einer 2007 durchgeführten Betriebsveranstaltung auf 175 Euro je Teilnehmer belaufen. Das Finanzamt hatte die Aufwendungen des Arbeitgebers bei dessen Mitarbeitern als lohnsteuerpflichtig behandelt. Zurecht, wie der BFH bestätigte. Dabei ist er dem Argument des Arbeitgebers nicht gefolgt, der BFH müsse die Freigrenze an die Preisentwicklung und Geldentwertung anpassen. Das sei Sache der Finanzverwaltung (BFH, Urteil vom 12.12.2012, Az. VI R 79/10; Abruf-Nr. 130631).

     

    Konsequenz: Der BFH hält die Freigrenze zumindest für das Jahr 2007 noch für angemessen. Er hat aber gleichzeitig die Finanzverwaltung aufgefordert, „alsbald“ den Höchstbetrag auf der Grundlage von Erfahrungswissen neu zu bemessen. Damit dürfte in der Praxis die 110-Euro-Freigrenze bis zum Jahr 2012 angemessen sein.