· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung
Gesamtkosten nur auf Mitarbeiter und Gäste aufteilen
| Die Gesamtkosten einer Betriebsveranstaltung dürfen Sie nur auf eigene und konzernverbundene Mitarbeiter, deren Begleiter sowie Gäste Ihres Autohauses aufteilen. Personen, die mit der Durchführung der Veranstaltung betraut sind, also z. B. Künstler, Eventmanager, Fotograf oder Busfahrer, dürfen Sie dagegen nicht in die Berechnung einbeziehen, entschied der BFH. |
Negative Folge des BFH-Urteils: Die Gesamtkosten werden auf weniger Personen verteilt. Die bis einschl. 2014 geltende 110-Euro-Freigrenze bzw. der seit 2015 geltende 110-Euro-Freibetrag wird so schneller überschritten.
Wichtig | Im BFH-Fall ging es um die bis 2014 geltende 110-Euro-Freigrenze (BFH, Urteil vom 28.04.2020, Az. VI R 41/17, Abruf-Nr. 217241). Das Urteil gilt aber auch für den aktuellen 110-Euro-Freibetrag.
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