· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung
Profitieren Sie bei Betriebsveranstaltungen von der neuen Berechnungsart des FG Düsseldorf
| Bei Lohnsteuerprüfungen gilt ein strenger Blick des Prüfers stets den Betriebsveranstaltungen. Betragen die Kosten der Veranstaltung je Teilnehmer mehr als 110 Euro, wird Lohnsteuer fällig und der Vorsteuerabzug kippt. In einem solchen Fall kann eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf helfen, die nachteiligen Steuerfolgen zu vermeiden. |
FG Düsseldorf berechnet Kosten je Teilnehmer anders
Bei der Ermittlung der Pro-Kopf-Kosten einer Betriebsveranstaltung gehen die Lohnsteuerprüfer rigoros vor. Sie kürzen die Gesamtkosten der Veranstaltung durch die tatsächlichen Teilnehmer. Nahmen weniger Gäste als geplant teil, hatte das bisher keine Auswirkung auf die Gesamtkosten.
Das ändert sich nun. Das FG Düsseldorf kürzt die Gesamtkosten, wenn nicht alle angemeldeten Teilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen (Urteil vom 17.1.2011, Az: 11 K 908/10 L; Abruf-Nr. 111545). Das wirkt sich positiv aus, wenn dadurch die Kosten pro Teilnehmer wieder unter die 110-Euro-Grenze gedrückt werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig