· Fachbeitrag · Bewirtung
Bewirtung von Mitarbeitern: Mittagstisch mit dem Chef ‒ was gilt steuerlich?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Ein Autohaus-Inhaber oder Geschäftsführer besucht jeden Mittwoch in der Mittagspause ein Restaurant, das sich in der Nähe des Autohauses befindet. An dem Restaurantbesuch dürfen auch die eigenen Mitarbeiter teilnehmen, wenn es Gesprächsbedarf gibt. Die Verköstigung der Mitarbeiter übernimmt dann das Autohaus. Handelt es sich bei dem Vorteil durch die Essensgewährung für die Mitarbeiter um Arbeitslohn? Die Antwort liefert ASR. |
Die Spielregeln für die Bewirtung
Die Bewirtung von Mitarbeitern durch das Autohaus führt zu Arbeitslohn, wenn die Bewirtung im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Mitarbeiters anzusehen ist. Der Vorteil stellt damit grundsätzlich immer Arbeitslohn dar.
Ausnahme: Kein steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn liegt vor, wenn es sich bei der Bewirtung um eine Mahlzeit im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Autohauses handelt. Hierzu zählen (R 8.1 Abs. 8 Nr. 1 LStR)
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