22.11.2021 · Nachricht · Bilanz
BFH: RAP sind auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden
| Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden. Nach Ansicht des BFH lässt sich weder aus dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch der Verhältnismäßigkeit entnehmen, dass die Pflicht zur Bildung von RAP auf wesentliche Fälle beschränkt sein solle (BFH, Urteil vom 16.03.2021, Az. X R 34/19, Abruf-Nr. 224575 ). |
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