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  • · Fachbeitrag · Bilanz

    E-Bilanz - Einführung wird faktisch verschoben

    | Die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen wird faktisch verschoben. Aus dem Anwendungsschreiben des BMF geht hervor, dass die Unterlagen erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 - also in der Regel im Jahr 2014 - elektronisch übermittelt werden müssen. Für das Wirtschaftsjahr 2012 ist die Abgabe in Papierform noch zulässig (Schreiben vom 28.9.2011, Az: IV C 6 - S 2133-b/11/10009 ; Abruf-Nr. 113283 ). |

    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 3 | ID 30350830