· Fachbeitrag · Bilanz
Rückstellungen für Leasing-Rückläufer - Praxisempfehlungen zur Ermittlung der Höhe
von Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Jürgen Troost, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. von der Hardt & Partner, Münster
| Kfz-Händler dürfen in den sogenannten Optionsfällen eine Rückstellung für Leasing-Rückläufer in ihrer Bilanz bilden. Das hat der BFH wiederholt entschieden. Mittlerweile hat auch das BMF im Schreiben vom 12. Oktober 2011 seine jahrelange Verweigerungshaltung aufgegeben und diese Rechtsprechung in allen offenen Fällen für anwendbar erklärt. In der Praxis stellt sich jedoch nach wie vor häufig die Frage, wie die Höhe der Rückstellung, sprich der zu passivierende Betrag, zu ermitteln ist. Das aktuelle BMF-Schreiben liefert dazu wichtige Anhaltspunkte. |
Ausgestaltung der Rückkaufsvereinbarung
Das BMF erkennt eine Rückstellung für eine Rückkaufsverpflichtung an, wenn der zugrunde liegende Vertrag zwischen Kfz-Händler und Leasinggesellschaft Folgendes vorsieht:
- Der Käufer - die Leasinggesellschaft - muss zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum an den Kraftfahrzeugen erlangen.
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