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  • · Fachbeitrag · Bilanz

    Rückstellungen im Autohaus: So ermitteln Sie die Urlaubsrückstellung „finanzamtssicher“

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Ihre Mitarbeiter haben zum Bilanzstichtag noch ausstehenden Urlaub? Dann müssen Sie als Arbeitgeber dafür eine Rückstellung bilden. Obendrein müssen Sie diese Rückstellung auch noch handels- und steuerrechtlich unterschiedlich berechnen. Wie das geht, zeigt Ihnen Teil 3 der ASR-Beitragsserie „Rückstellungen im Autohaus“ anhand eines Musterbeispiels. |

    Urlaubstage in das Folgejahr übertragen

    Das Bundesurlaubsgesetz legt fest, dass der den Arbeitnehmern zustehende Urlaub grundsätzlich in dem Kalenderjahr genommen werden muss, in dem der Anspruch erworben wurde. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, den Urlaub in das Folgejahr zu übertragen: Entweder weil Sie als Arbeitgeber diesem zustimmen, oder weil dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe (z. B. Krankheit) es verhindern, den Urlaub schon im laufenden Jahr zu nehmen. Immer dann, wenn der Urlaub in das Folgejahr übertragen wird, besteht für Sie ein Erfüllungsrückstand. Dann müssen Sie für noch nicht genommenen Urlaub eine gewinnmindernde Urlaubsrückstellung bilden.

     

    • Musterbeispiel für die Ermittlung einer Urlaubsrückstellung

    In Autohaus A haben die zwei in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter S und F zum 31.12.2022 ihren Urlaub nicht vollständig genommen. A hat folgende Zahlen für die Mitarbeiter ermittelt; zudem hat A den Mitarbeitern im Januar 2023 eine Gehaltserhöhung von fünf Prozent gewährt.

     

    Mitarbeiter

    Mitarbeiter S

    Mitarbeiter F

    Bruttojahresgehalt

    40.000 Euro

    45.000 Euro

    darin freiwilliges Weihnachtsgeld

    3.000 Euro

    3.200 Euro

    AG-Anteil Sozialversicherung (20 %)

    8.000 Euro

    9.000 Euro

    Wochenarbeitstage, Vollzeit

    5 Tage

    5 Tage

    Urlaubsanspruch pro Jahr

    25 Tage

    30 Tage

    Resturlaubstage 31.12.2022

    10 Tage

    22 Tage

    Durchschn. Krankheitstage p. a.

    3 Tage

    7 Tage