· Fachbeitrag · Bilanz
Rückstellungen im Autohaus (Teil 1): Grundlagen, steuerlicher Rahmen, Bildung, Auflösung, Vorteile
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Der nächste Jahresabschluss kommt gewiss ‒ und mit ihm zahlreiche Bilanzierungsfragen: Sind Rückstellungen zu bilden? Wofür? In welcher Höhe? Und worin besteht eigentlich der Vorteil dieser Rückstellungen? ASR nimmt das zum Anlass, die wichtigsten Rückstellungen für Autohäuser in einer Serie grundlegend zu analysieren und anhand von Berechnungs- beispielen praxisgerecht aufzubereiten. Im ersten Teil steht die Frage im Mittelpunkt, worin der Vorteil von Rückstellungen besteht und wie diese zu bilden und aufzulösen sind. |
Grundlagen der Rückstellungsbildung
Mit Ablauf eines Geschäftsjahrs ist der Jahresabschluss und damit die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung zu fertigen. Dabei ist der Gewinn zu ermitteln, der auf das abgelaufene Geschäftsjahr entfällt. Auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Zahlung kommt es nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB ‒ anders als bei einer Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ‒ nicht an. Zudem sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen. Deshalb müssen Autohäuser diese Risiken durch die Bildung von Rückstellungen in der Bilanz abbilden. Bei einer Rückstellung handelt es sich also um einen passiven Bilanzposten, der das Kapital des Autohauses wie eine laufende Ausgabe mindert. Wird eine Rückstellung gebildet, reduziert sich daher auch der ausgewiesene Gewinn. Die Folge: Die Steuerbelastung sinkt.
Wichtig | Durch Rückstellungen werden künftig erwartete Ausgaben einem bereits abgelaufenen Wirtschaftsjahr gewinnmindernd zugeordnet. Sie belasten also das Jahr, in dem die Zahlungspflicht dem Grunde nach entstanden ist. Auf den genauen Zahlungszeitpunkt kommt es nicht an.
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